Selig stellt und begründet für den Beschuldigten folgende Anträge: « 1. Es sei festzustellen, dass die Ziffern 1 und 2 des Urteils des Amtsgerichtspräsidenten Bucheggberg-Wasseramt vom 20./21. November 2014 insoweit in Rechtskraft erwachsen sind, als sie die Vorhalte betreffend E.___ und F.___ betreffen sowie die Zivilforderung von D.___. 2. Es sei festzustellen, dass die Ziffer 3 des Urteils des Amtsgerichtspräsidenten Bucheggberg-Wasseramt vom 20./21. November 2014 in Rechtskraft erwachsen ist.