3 der Anklageschrift vom 11. Juni 2014 schuldig zu sprechen. 2. B.___ sei zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten als Zusatzstrafe zum Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt vom 26. Juni 2013 und vom Urteil des Appellationsgerichtes des Kantons Basel-Stadt vom 18. November 2014 zu verurteilen. 3. Die Kosten seien nach richterlichem Ermessen dem Beschuldigten aufzuerlegen.