» Er beantragt, den Beweisantrag des Beschuldigten gutzuheissen. Die Hauptverhandlung wird unterbrochen, damit das Berufungsgericht über die gestellten Anträge geheim beraten kann. Um 9:50 Uhr finden sich die Parteien mit ihren Vertretern wieder im Gerichtssaal ein und der Vorsitzende gibt sinngemäss folgenden Beschluss bekannt: 1. Es wird festgestellt, dass eine gültige Anklageschrift vorliegt. 2. Die Einvernahmeprotokolle von D.___, welche mit Verfügung vom 7. April 2015 für das Berufungsverfahren wieder zu den Akten genommen worden sind, werden derzeit nicht aus den Akten entfernt.