Selig in Bezug auf die Vorfragen folgende Anträge: « 1. Es seien die Einvernahmeprotokolle von D.___ vom 24. Februar 2012 und 26. November 2013 aus den Strafakten zu entfernen, unter separatem Verschluss zu halten und nach Rechtskraft des Urteils zu vernichten. 2. In Bezug auf den Vorhalt der Urkundenfälschung sei der Beschuldigte wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes freizusprechen.» In der Folge stellt und begründet Staatsanwalt C.___ in Bezug auf die Vorfragen folgende Anträge (vgl. auch Plädoyernotizen): « 1. Es sei festzustellen, dass die Anklageschrift vom 11. Juni 2014, insbesondere Ziff. 2 bezüglich Veruntreuung, das Anklageprinzip nicht verletzt.