Rechtsanwältin Selig stellt im Namen und Auftrag des Beschuldigten den Beweisantrag, es seien die Urkunden 6 - 10 zu den Akten zu nehmen. Die Dokumente 6 - 9 gäben Auskunft über das aktuelle Verhältnis von D.___ zum Beschuldigten und spielten in Bezug auf deren Glaubwürdigkeit eine Rolle. Das Dokument 10 nehme Bezug auf das Schriftgutachten. Des Weiteren beantragt die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten, das Berufungsgericht habe vorab darüber zu entscheiden, ob die Einvernahmeprotokolle von D.___ verwertbar seien und ob der Anklagegrundsatz verletzt sei. In der Folge stellt und begründet Rechtsanwältin Stephanie Selig in Bezug auf die Vorfragen folgende Anträge: «