2 und 3 der Anklageschrift). Der Vorsitzende erklärt hierauf, in welchem Umfang das erstinstanzliche Urteil bereits in Rechtskraft erwachsen ist und skizziert den weiteren Verhandlungsablauf wie folgt: 1. Vorfragen und Vorbemerkungen der Parteien; 2. Befragung der Privatberufungsklägerin A.___ als Auskunftsperson (mit Aufzeichnung auf Tonträger); 3. Allfällige weitere Beweisabnahmen und Schluss des Beweisverfahrens; 4. Plädoyers der Parteien; 5. Urteilseröffnung. Die amtliche Verteidigerin wird vom Vorsitzenden gebeten, ihre Kostennote für das Berufungsverfahren dem Staatsanwalt zur Einsicht auszuhändigen.