_: Die ursprünglich auf den 15. September 2015 angesetzte Hauptverhandlung im Berufungsverfahren sei auf den heutigen Tag verschoben worden, nachdem der Beschuldigte, der bislang noch nie mit den Belastungszeuginnen konfrontiert worden sei, glaubhaft gemacht habe, über kein Reisedokument für die Einreise in die Schweiz zu verfügen. In der Folge habe der Beschuldigte am 13. Oktober 2016 durch seine Verteidigerin ein Dispensationsgesuch mit der Begründung einreichen lassen, es sei ihm noch immer nicht gelungen, den erforderlichen Reisepass zu beschaffen.