Zudem erscheint ein Gerichtsberichterstatter der Solothurner Zeitung. Der Vorsitzende gibt die Besetzung des Gerichts bekannt, stellt die anwesenden Personen fest und erläutert die fehlende Anwesenheit des Beschuldigten B.___: Die ursprünglich auf den 15. September 2015 angesetzte Hauptverhandlung im Berufungsverfahren sei auf den heutigen Tag verschoben worden, nachdem der Beschuldigte, der bislang noch nie mit den Belastungszeuginnen konfrontiert worden sei, glaubhaft gemacht habe, über kein Reisedokument für die Einreise in die Schweiz zu verfügen.