SOG 2014 Nr. 10 Art. 126 und 398 Abs. 1 StPO. Ein Privatkläger, der einen Freispruch anficht, kann auch Berufung dagegen einlegen, dass seine Ansprüche auf den Zivilweg verwiesen worden sind. Sachverhalt: Ein Privatkläger hat beim Berufungsgericht den Freispruch vom Vorhalt der fahrlässigen Körperverletzung angefochten, bei dem er geschädigt wurde. Gleichzeitig hat er auch die Verweisung seiner Zivilforderung auf den Zivilweg angefochten. Das Obergericht lässt die Berufung des Privatklägers gegen die Verweisung der Zivilforderung auf den Zivilweg zu. Aus den Erwägungen: