In der im Keller sichergestellten Plastiktasche fanden sich u.a. wenig gebräuchliche Währungen wie indonesische Rupien, kanadische Dollar oder Neuseeland Dollar. Es liegen damit keine Hinweise dafür vor, dass die Beschuldigte das entwendete Geld für den Verbrauch «vorbereitet» d.h. in Schweizer Franken umgewechselt hätte. Vielmehr lagerte sie das Deliktsgut während der gesamten Dauer der deliktischen Tätigkeit im Keller. Auch die US-Dollar im Kosovo, für deren Überweisung eine schlüssige Erklärung zwar fehlt, blieben unangetastet; dem sich in den Akten befindlichen Kontoauszug sind jedenfalls keine Ausgänge zu entnehmen.