Ihre Aussage, andernfalls hätte der Ehemann die Dollars entdeckt, wirkt vor dem Hintergrund, dass die Beschuldigte zahlreiche andere ausländische Währungen im Keller lagerte, wenig glaubhaft. Andererseits führte das Beweisergebnis zum Schluss, dass die Beschuldigte das entwendete Geld und die entwendeten Reisechecks mit Ausnahme eines geringen Betrags in kroatischer Währung nicht verbrauchte. Praktisch das gesamte Deliktsgut konnte sichergestellt werden bzw. wurde von der Beschuldigten beigebracht. Die entwendeten ausländischen Währungen wurden von der Beschuldigten auch nicht gewechselt und damit «verbrauchsbereit» gemacht. In der im Keller sichergestellten Plastiktasche fanden sich