Auch die ersten Aussagen der Beschuldigten, wonach sie das Deliktsgut für den Lebensunterhalt verwendet habe, spricht für eine solche Absicht. Schliesslich deutet auch der Umstand, dass die Beschuldigte die entwendeten US-Dollar in den Kosovo verschob, darauf hin, dass sie die Absicht hatte, dieses Geld für ihre Lebenskosten einzusetzen. Jedenfalls gelang es ihr im Strafverfahren nicht, dieses Verhalten schlüssig zu erklären. Ihre Aussage, andernfalls hätte der Ehemann die Dollars entdeckt, wirkt vor dem Hintergrund, dass die Beschuldigte zahlreiche andere ausländische Währungen im Keller lagerte, wenig glaubhaft.