Aufgrund ihres Verhaltens ab dem 3. Mai 2011 und der Art ihres Vorgehens (die Beschuldigte führte aus, dass sie mit der Zeit gespürt habe, in welchen Couverts Geld enthalten sei, weil diese etwas schwerer gewesen seien; die Beschuldigte verstaute das entwendete Geld jeweils in eine persönliche Tasche, die sie immer am Arbeitsplatz hatte) hat die Beschuldigte auch ihre Bereitschaft zur Verübung einer Vielzahl von Delikten offenbart. 2.2.5