139 StGB N 90 ff.). 2.2.4 Die Beschuldigte hat während der vorgehaltenen Tatzeit zwischen dem 3. Mai 2011 bis 8. November 2011 eine Vielzahl von Postsendungen geöffnet und das darin enthaltene Bargeld oder die Reisechecks entwendet. Das erste Begriffsmerkmal des «mehrfachen Delinquierens» ist damit erfüllt. Aufgrund ihres Verhaltens ab dem 3. Mai 2011 und der Art ihres Vorgehens (die Beschuldigte führte aus, dass sie mit der Zeit gespürt habe, in welchen Couverts Geld enthalten sei, weil diese etwas schwerer gewesen seien;