Es wurde ihm in der Folge auch am 27. Oktober 2012 der Strafbefehl zugestellt, gegen den er mit Schreiben vom 4. November 2012 Einsprache erhob. Am 19. November 2012 wurde ihm die Überweisung an den Gerichtspräsidenten zugestellt. Am 28. November 2012 wurde er vom Gerichtspräsidenten auf den 25. März 2013 zur Hauptverhandlung vorgeladen. Er hat also über eine lange Zeit von seinem Recht, einen Verteidiger beizuziehen, keinen Gebrauch gemacht und erst kurz vor der Hauptverhandlung eine Anwältin mit seiner Vertretung beauftragt. Dieses Verhalten erscheint vor dem Hintergrund, dass insbesondere Verfahren in Bagatellstrafsachen zügig erledigt werden sollen, durchaus als stossend.