SOG 2013 Nr. 15 Art. 399 Abs. 4 lit. b StPO. Beschränkung der Berufung auf die Bemessung der Strafe. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann als untergeordnetes Element der strafrechtlichen Sanktion isoliert geprüft werden und somit Gegenstand einer Teilanfechtung sein. Das Obergericht bestätigt seine Praxis unter der Geltung der Schweizerischen Strafprozessordnung. Sachverhalt: X. wurde von der Vorinstanz zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse, ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe, verurteilt. Mit Berufung focht X. lediglich die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe nicht aber die Geldstrafe und die Busse an. Die Strafkammer erachtet die Teilanfechtung als zulässig.