Mehrere Einzelakte könnten nur zu einer Widerhandlung zusammen gezogen werden, wenn sie eine natürliche Handlungseinheit bilden würden, wenn sie also in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stünden und durch einen einheitlichen Vorsatz getragen seien. Dies erlaube es in extremis, die Mengen zusammen zu zählen, die jemand durch eine dauernde Handelstätigkeit umsetze: wer dauernd Betäubungsmittel entgegen nehme und weiter vertreibe, könne sich wohl kaum darauf berufen, sich jeden Tag wieder neu für seine Tätigkeit entschieden und sie immer wieder neu in Angriff genommen zu haben.