Das bei seinem Hauptlieferanten L. sicher gestellte Heroin wies einen Reinheitsgrad von 19 % auf; Gemäss Statistik der Fachgruppe Forensische Chemie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin lag im Jahr 2008 der durchschnittliche Reinheitsgrad von Heroin im Bereich von 10 bis 100 g bei 20 % (bei 1 bis 10 g bei 23 %). Bei einem Reinheitsgehalt von 19 % hat der Beschuldigte insgesamt mindestens 16,25 g reines Heroin anderen Personen verschafft, abgegeben oder verkauft. Der für die Annahme eines mengenmässig qualifizierten Falls massgebliche Grenzwert von 12 g reinem Heroin ist damit deutlich überschritten.