Das Schreiben des Branchenverbands besagt letztlich nicht mehr, als dass der Verband verständlicherweise gerne einen direkten Draht durch ein Mitglied ins Parlament hätte. Deshalb hat der Verband den Wahlkampf von B. auch finanziell unterstützt. Die getätigten Aufwendungen im vorliegenden Fall sind aber völlig unverhältnismässig im Vergleich zum objektiv zu erwartenden positiven Effekt für die E. AG. In diese Richtung äusserte sich auch der Verteidiger in dem von ihm vor Obergericht eingereichten Zeitungsartikel vom 13. Juli 2011, indem er angesichts des hohen Betrags einräumte, dass vor Gericht die Relation zwischen Spenden und Firmengewinn «eine wichtige Rolle» spielen dürfte.