Es ist zusammen mit der Vorinstanz sehr wohl festzuhalten, dass ein politisches Amt und die damit verbundene persönliche Bekanntheit des Firmeninhabers ein grosses Beziehungsnetz – auch im eigenen Verband – schaffen, Türen öffnen und auch Geschäftsabschlüsse erleichtern können. Geschäftsmässige Vorteile eines Nationalratsmandats (und in untergeordnetem Ausmass auch Nachteile wegen politischen Differenzen und Abwesenheiten) für den Betrieb des Beschuldigten sind deshalb anzuerkennen.