Ein Nationalratsmandat und der Wahlkampf dazu ist zuerst und ganz überwiegend eine private Angelegenheit und die entsprechenden Aufwendungen deshalb privater Natur. Das anerkannte der Beschuldigte indirekt auch selbst, wenn er auf die Fragen der Staatsanwaltschaft angab, bei den verbuchten Aufwendungen sei es darum gegangen, «für mich den Bekanntheitsgrad» zu steigern. Es ging primär um das persönliche Bedürfnis des Beschuldigten, nach bzw. neben der kommunalen und kantonalen Ebene ein Amt auf nationaler Ebene anzustreben.