Gleiches gilt für die im Parteivortrag vor Obergericht erwähnte KKW Gösgen AG. Bei solchen Umständen ist die geschäftliche Begründetheit von politischen Aufwendungen anders zu beantworten als im vorliegenden Fall. Die E. AG hat im Jahr 2007 insgesamt über CHF 150‘000.00 für Wahlkampfkosten des Beschuldigten bezahlt. Dies entsprach rund 80 % des pro 2007 ausgewiesenen Gewinns bzw. 44 % des Gewinns nach Aufrechnung (CHF 193‘779.00) oder 5,5 % des gesamten Betriebsaufwands (CHF 2,74 Mio.). Die Wahlkampfkosten von CHF 15‘000.00 im Jahr 2006 entsprachen gut 10 % des bekannt gegebenen Jahresgewinns (CHF 144‘120.00) oder 0,6 % des Betriebsaufwands (CHF 2,54 Mio.). Der Kanton Solothurn ist dabei