SOG 2013 Nr. 10 Sachverhalt: Der Beschuldigte liess als einziger Verwaltungsrat und Geschäftsführer der E. AG u.a. Aufwendungen, welche direkt oder indirekt mit seinem Wahlkampf für die Nationalratswahlen 2007 zusammenhingen und als solche nicht geschäftsmässig begründet waren, im Aufwand der Geschäftsbuchhaltung verbuchen. Entsprechend liess er inhaltlich unwahre Erfolgsrechnungen erstellen, welche er dem Steueramt einreichen liess. Dadurch verwendete er diese unwahren Urkunden zur Täuschung der Steuerbehörden mit dem Zweck, aufgrund des zu tief ausgewiesenen Reingewinns entsprechende Steuerersparnisse zu erwirken.