CHF 1'200.00 zu bezahlen. Im Übrigen gehen die Kosten zulasten des Staates Solothurn. 15. A.___ hat die Kosten des Berufungsverfahren total CHF 4'700.00, mit einer Urteilsgebühr von CHF 4'500.00, im Umfang von 90 %, ausmachend CHF 4'230.00, zu bezahlen. Der Rest geht zulasten des Staates Solothurn. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.