Ohne ein solches Begehren wird Verzicht angenommen und die Gegenstände sind zu vernichten. 6. Gemäss rechtskräftiger Ziffer 6 des Urteils der Vorinstanz werden folgende sichergestellten Gegenstände A.___ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils herausgegeben: Kleider (Unterhose, Unterhemd, Hose, Pullover, Gilet) und Schuhe (alles aufbewahrt bei der Kantonspolizei Zürich / FOR Zürich). 7. Gemäss rechtskräftiger Ziffer 7 des Urteils der Vorinstanz sind die durch die Kantonspolizei Zürich auf den Mobiltelefonen von E.___ und A.___ gesicherten Daten (Geschäfts-Nr. [...]) nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zu löschen. 8. A.___ wird verurteilt, E.___