Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. 5. Gemäss rechtskräftiger Ziffer 5 des Urteils des Kantonalen Jugendgerichts vom 23. September 2022 (Urteil der Vorinstanz) werden folgende sichergestellten Gegenstände E.___ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils herausgegeben, wobei innert 10 Tagen nach Erhalt des Urteilsdispositivs der Herausgabeanspruch beim Gericht geltend zu machen ist: Kleider (Slip, BH, T-Shirt, Hose) und Schuhe (alles aufbewahrt bei der Kantonspolizei Zürich / FOR Zürich). Ohne ein solches Begehren wird Verzicht angenommen und die Gegenstände sind zu vernichten.