25 Abs. 2, Art. 40, Art. 44 JStPO; Art. 126 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. b, Art. 135 Abs. 1 und 2, Art. 138 Abs. 1 und 1bis, Art. 267 Abs. 3, Art. 422 ff., Art. 428 Abs. 1 und 3 StPO erkannt: 1. A.___ hat sich der versuchten sexuellen Nötigung, begangen am 17. Oktober 2021, schuldig gemacht. 2. A.___ wird zu einem Freiheitsentzug von 4 Wochen verurteilt, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 1 Jahr. 3. A.___ werden im Erstehungsfall 2 Tage Haft an den Freiheitsentzug gemäss Ziff. 2 hiervor angerechnet. 4. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde.