Im Ergebnis erweist sich dieser Aufwand als zu hoch für ein Plädoyer im Rahmen einer amtlichen Verteidigung. Auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Positionen vom 1. November 2024, die kaum den übermässigen Teil der insgesamt 6,17 Stunden an diesem Tag beansprucht haben dürften, erscheinen insgesamt 15 Stunden für die Erarbeitung des Plädoyers angemessen, die restlichen 6,67 Stunden sind zu streichen. Damit sind der amtlichen Verteidigerin 26,1 Stunden zu je CHF 190.00 (anstelle der geltend gemachten CHF 180.00 pro Stunde) zu vergüten.