2. Berufungsverfahren 2.1 Die Berufung des Jugendlichen war weitestgehend erfolglos, es wurde einzig auf die Anordnung von Bewährungshilfe verzichtet. Entsprechend hat er die Kosten des Berufungsverfahrens mit einer Urteilsgebühr von CHF 4'500.00, total CHF 4’700.00, im Umfang von 90 % (ausmachend CHF 4'230.00) zu tragen. 2.2 Die amtliche Verteidigerin des Jugendlichen, Rechtsanwältin Sarah Trüb, macht für das Berufungsverfahren einen Aufwand von insgesamt 41,52 Stunden geltend, wobei der Aufwand für die Berufungsverhandlung vom 5. November 2024 geschätzt wurde. Der geltend gemachte Aufwand erweist sich in mehreren Punkten als überhöht: