2. Genugtuung Auch in Bezug auf die Genugtuungsforderung der Privatklägerin ist für die rechtlichen Voraussetzung wie auch die Ausführungen zur konkreten Bemessung vollumfänglich auf das erstinstanzliche Urteil zu verweisen. Die von der Vorinstanz zugesprochene Genugtuung in der Höhe von CHF 2'000.00, zuzüglich Zins zu 5 % seit 17. Oktober 2021, erscheint als angemessen und ist demzufolge zu bestätigen. IX. Entschädigungen und Kosten 1. Erstinstanzliches Verfahren Bei diesem Verfahrensausgang ist der erstinstanzliche Kosten- und Entschädigungsentscheid zu bestätigen. 2. Berufungsverfahren