Immerhin kann in diesem Zusammenhang festgehalten werden, dass das angefochtene Urteil dem Beschuldigten am 23. September 2022 mündlich und kurze Zeit danach auch im Dispositiv eröffnet wurde, womit er bis zur schriftlichen Urteilsbegründung über Schuldspruch und Strafmass nicht mehr im Ungewissen war. Zur Abgeltung der Verletzung des Beschleunigungsgebots ist indes eine Reduktion der Freiheitsstrafe um drei Wochen auf sieben Wochen vorzunehmen, zumal es sich um ein Jugendstrafverfahren handelt. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Urteilsdispositiv festzuhalten.