Der Zeitablauf zwischen der mündlichen Urteilseröffnung durch das erstinstanzliche Gericht am 23. September 2022 und dem Versand des schriftlich begründeten Urteils am 27. Februar 2024 ist angesichts des überblickbaren Sachverhalts und der nicht sehr umfangreichen Verfahrensakten mit rund 17 Monaten deutlich zu lang. Immerhin kann in diesem Zusammenhang festgehalten werden, dass das angefochtene Urteil dem Beschuldigten am 23. September 2022 mündlich und kurze Zeit danach auch im Dispositiv eröffnet wurde, womit er bis zur schriftlichen Urteilsbegründung über Schuldspruch und Strafmass nicht mehr im Ungewissen war.