Der Jugendliche bestreitet den Vorhalt, was sein gutes Recht ist, Einsicht oder Reue können entsprechend nicht ausgemacht werden. Seit der hier zu beurteilenden Tat wurde der inzwischen als Erwachsener geltende Jugendliche mit Urteil der Staatsanwaltschaft Luzern vom 17. März 2022 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 1'300.00 verurteilt. Diese erneute Delinquenz während laufendem Verfahren ist entgegen der Auffassung der Vorinstanz leicht straferhöhend zu berücksichtigen. Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht auszumachen.