Doch hat auch das Jugendstrafrecht die Aufgabe, Werte und Normen zu schützen. Das Verschulden des Jugendlichen ist daher bei der Strafwahl ebenfalls mitzuberücksichtigen. Nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit soll bei alternativ zur Verfügung stehenden Strafen im Regelfall diejenige gewählt werden, die den Jugendlichen am wenigsten hart trifft. Ziel des Jugendstrafrechts ist es, die für den Jugendlichen geeignetste Sanktion anzuordnen. Der Richter hat demnach den Nutzen jeder Strafe im Hinblick auf die künftige Legalbewährung des Jugendlichen kritisch zu überprüfen.