u.a. folgende Faktoren als zu berücksichtigende Punkte in Betracht: das Alter, die familiären Verhältnisse, die geistige Reife, die körperliche Verfassung, Vorstrafen, Vollzugsverhalten, gezeigte Reue, eine Einlassung auf den Tatvorwurf, die Wirkung einer gleichzeitig anzuordnenden Schutzmassnahme, die persönliche Entwicklung in der Vergangenheit und die sozialen Perspektiven in der Zukunft. Insbesondere ist auch einer positiven Entwicklung des Jugendlichen seit der Tatbegehung Rechnung zu tragen. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ist danach zu fragen, mit welcher Strafe sich zukünftige Taten vermeiden lassen. Doch hat auch das Jugendstrafrecht die Aufgabe, Werte und Normen zu schützen.