Sie wehrte sich gegen das Hinunterziehen der Hosen verbal durch Schreien und physisch durch Wegstossen und Abwehren der Hände, was dazu führte, dass der Jugendliche ihr eine Ohrfeige gab – offensichtlich mit dem Ziel, ihre Gegenwehr zu bremsen und das Erregen von Aufmerksamkeit durch die Schreie zu verhindern. Das Ziel des zweimaligen Herunterziehens der Hose gegen den ausdrücklichen Willen der körperlich unterlegenen Privatklägerin kann dabei nur gewesen sein, sich Zugang zu ihrem Intimbereich zu verschaffen und sie dort mindestens berühren zu wollen.