Bereits im Vorfeld hatte die Privatklägerin auf dem Weg nach dem Verlassen des Clubs die sexuellen Annäherungsversuche des Jugendlichen verbal und körperlich abgewiesen. Sie wehrte sich gegen das Hinunterziehen der Hosen verbal durch Schreien und physisch durch Wegstossen und Abwehren der Hände, was dazu führte, dass der Jugendliche ihr eine Ohrfeige gab – offensichtlich mit dem Ziel, ihre Gegenwehr zu bremsen und das Erregen von Aufmerksamkeit durch die Schreie zu verhindern.