Die Beiden waren um 00:32 Uhr nachweislich noch am Testen im Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen, wie sich aus einem an die Privatklägerin geschickten Foto ergibt (AS 350 ff.). Plausibel erscheint indes vor diesem Hintergrund und der erwähnten Angaben bzw. Sprachnachricht des Jugendlichen, dass die Cousine vorderhand nicht weiter beunruhigt war ob der Abwesenheit der Privatklägerin – was angesichts der Version des Niederschlagens und der anschliessenden Entführung durch die zwei Albaner mit dem BMW mit Sicherheit der Fall gewesen wäre – , sondern dass sie im Club weitergefeiert hat – nota bene zusammen mit dem Jugendlichen –, in der Annahme, die Geschädigte sei mit ihren beiden