Diese Schilderung eines einvernehmlichen Ablaufs steht in direktem Widerspruch zu den späteren Aussagen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, wonach er niedergeschlagen und die Privatklägerin von den Männern sozusagen «entführt» worden sei. Zusammenfassend ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz festzuhalten, dass die ganze Geschichte mit den zwei Männern im BMW mit den albanischen Kontrollschildern völlig unglaubhaft erscheint und in direktem Widerspruch zu zahlreichen Aussagen von weiteren Beteiligten und sachlichen Beweismitteln wie Sprachnachrichten oder den Ergebnissen der körperlichen Untersuchung steht.