Die Cousine erfuhr davon gemäss ihren Aussagen vor der Vorinstanz erst am folgenden Tag vom Vater des Jugendlichen (ASKJ 092). In einer Sprachnachricht an seine Cousine um 00:56:05 Uhr sagt der Jugendliche zudem, der Mann habe gesagt, er nehme sie, es sei besser, weil er… – er (der Jugendliche) habe gesagt, ok, er (der Mann) solle sie nehmen, aber er solle auf sie aufpassen (AS 375, US 33). Diese Schilderung eines einvernehmlichen Ablaufs steht in direktem Widerspruch zu den späteren Aussagen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, wonach er niedergeschlagen und die Privatklägerin von den Männern sozusagen «entführt» worden sei.