_ aufgefunden wurde (AS 168, 171). Dieser Ort unterscheidet sich jedoch vom Ort, an welchem der Jugendliche gemäss seinen Angaben der Privatklägerin vorgeschlagen haben will, sich auf den Randstein zu setzen, während dort gleichzeitig auch ein BMW [Modell] mit albanischen Kontrollschildern gestanden haben soll, aus welchem dann die beiden Männer ausgestiegen sein sollen (AS 443). Auch die Schilderungen des Jugendlichen im Zusammenhang mit diesem BMW und seinen Insassen wirken alles andere als glaubhaft. So gibt er an, er habe nach einem ersten Faustschlag, dem er habe ausweichen können, einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen, der zu einer Ohnmacht geführt habe (AS 443).