Die Privatklägerin habe er nicht mehr gesehen und der BMW sei auch nicht mehr dort gewesen. Er habe dann seiner Cousine ein Video sowie Sprach- und Textnachrichten geschickt, dass er nicht wisse, wo die Privatklägerin sei, sie sei mitgenommen worden. Weiter vorne habe er sich übergeben müssen. Andere Personen hätten ihm dann geholfen und seien mit ihm die Strasse nach vorne gelaufen, wo er seinen Kollegen J.___ mit zwei Kolleginnen getroffen habe. Sie seien dann die Treppe beim Club hochgegangen, wo er erneut habe erbrechen müssen. Später sei er zur vor Ort anwesenden Polizei gegangen. Er sei der Privatklägerin nur insofern körperlich nahegekommen, als er sie habe halten müssen.