Nachdem sie draussen gewesen seien, seien sie spazieren gegangen. Die Privatklägerin habe nach hinten gehen wollen, damit man sie in ihrem alkoholisierten Zustand nicht sehe. Sie habe fast nicht stehen können, er habe sie stützen müssen. Weiter hinten beim Parkplatz und der Wiese habe sie ins Gras sitzen wollen. Auf seinen Hinweis hin, dass so die Kleider grün würden, habe sie versucht, sich dort auf den Randstein zu setzen. Sie sei dann mit einem Bein ins Gras getreten und sie seien ca. 1,5 Meter den Abhang hinuntergerutscht. Er habe sich dabei die Wunde am Bein zugezogen und zudem kleine Schnittwunden. Als er aufgestanden sei, habe er sie zum Sitzen bringen wollen.