In Bezug auf die vorgehaltenen Angaben der Auskunftspersonen betreffend Kleidung der weglaufenden Person gab der Jugendliche an, er habe ein weisses Oberteil und ein schwarzes Gilet getragen, aber das würden viele Leute tragen, es hätte auch jemand anderes dies tragen können, nicht nur er. Auf Vorhalt der festgestellten DNA-Spuren am Hals der Privatklägerin gab der Jugendliche an, dass es sein könnte, dass er sie beim Reden im Club ein bisschen angespuckt habe oder so. Auf Vorhalt der Chatmitteilungen, wonach er «noch eine bumsen» möchte und er «diese Türkin» wolle, gab er an, sich nicht mehr daran zu erinnern.