Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Jugendliche zu Protokoll, dass er bei seinen bisherigen Aussagen bleibe und keine Aussagen machen möchte. Auf Vorhalt, wonach die Rechtsmedizin keine von einem Schlag auf den Hinterkopf herrührenden Verletzungen habe feststellen können, gab er an, dass er Verletzungen am Hinterkopf gehabt habe, wollte dann aber keine weiteren Aussagen machen. In Bezug auf die vorgehaltenen Angaben der Auskunftspersonen betreffend Kleidung der weglaufenden Person gab der Jugendliche an, er habe ein weisses Oberteil und ein schwarzes Gilet getragen, aber das würden viele Leute tragen, es hätte auch jemand anderes dies tragen können, nicht nur er.