Am 11. April 2022 erfolgte eine erneute Befragung durch die Jugendanwältin des Kantons Solothurn zur Sache und zur Person (AS 140 ff.). Die Vorinstanz befragte den Jugendlichen zudem im Rahmen der Hauptverhandlung, wobei er dort nur Fragen zur Person beantworten wollte (ASKJ 120 ff.; Erklärung amtliche Verteidigerin Zeile 16 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Jugendliche zu Protokoll, dass er bei seinen bisherigen Aussagen bleibe und keine Aussagen machen möchte.