Die erste polizeiliche Einvernahme zur Sache fand am 17. Oktober 2021 um 12:58 Uhr – also einige Stunden nach dem Vorfall – statt (AS 436 ff.). Gleichentags um 18:36 Uhr fand eine polizeiliche Befragung zur Person statt. Am 18. Oktober 2021 fand die Hafteinvernahme durch die Jugendanwaltschaft Winterthur statt (AS 479 ff.). Am 25. Januar 2022 wurde der Jugendliche durch die neu zuständige Jugendanwältin des Kantons Solothurn zur Sache und zur Person befragt (AS 173 ff.). Am 11. April 2022 erfolgte eine erneute Befragung durch die Jugendanwältin des Kantons Solothurn zur Sache und zur Person (AS 140 ff.).