Die Privatklägerin schildert in sämtlichen Einvernahmen inhaltsgleich detailliert und mit räumlich-zeitlicher Verknüpfung, wie es dazu kam, dass sie überhaupt mit dem Jugendlichen nach draussen ging, wie sich im Anschluss das Fortbewegen weg vom Club gestaltete, was sich im Bereich der Wiese abspielte und wie es schliesslich dazu kam, dass andere Personen auf sie aufmerksam wurden. Zudem schildert die Privatklägerin detailliert Gespräche zwischen ihr und dem Jugendlichen, welche nachvollziehbar aufzeigen, dass sie selber kein gutes Gefühl hatte und zurück zum Club wollte («Dann lief ich immer so weg von ihm und sagte laut, dass er mich nicht anlangen soll, dass ich dies nicht will und dass