Die Privatklägerin machte indes auch von sich aus ausführliche Angaben zum «erweiterten Kerngeschehen», welches den gesamten Zeitraum ab Verlassen des Clubs bis zum Auffinden durch die beiden Auskunftspersonen beinhaltet. Die Privatklägerin schildert in sämtlichen Einvernahmen inhaltsgleich detailliert und mit räumlich-zeitlicher Verknüpfung, wie es dazu kam, dass sie überhaupt mit dem Jugendlichen nach draussen ging, wie sich im Anschluss das Fortbewegen weg vom Club gestaltete, was sich im Bereich der Wiese abspielte und wie es schliesslich dazu kam, dass andere Personen auf sie aufmerksam wurden.