wenige Stunden nach dem Vorfall als in sich stimmig. Soweit in dieser Einvernahme teilweise etwas unpräzise Angaben in Bezug auf die Häufigkeit einzelner Handlungen («immer wieder») enthalten sind, dürfte dies in der Tat in erster Linie dem noch gegebenen Alkoholeinfluss und der Aufregung geschuldet gewesen sein. Effektive Widersprüche in der Schilderung des Tatablaufs sind hingegen nicht auszumachen.